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   VG Gelsenkirchen, 26.02.2008 - 6 K 1102/06   

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https://dejure.org/2008,19427
VG Gelsenkirchen, 26.02.2008 - 6 K 1102/06 (https://dejure.org/2008,19427)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 26.02.2008 - 6 K 1102/06 (https://dejure.org/2008,19427)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 6 K 1102/06 (https://dejure.org/2008,19427)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bauvorbescheid; Rücksichtnahmegebot; Verdichtung Bebauung; Reines Wohngebiet; Fluchtlinienplan; Beteiligung Nachbarn

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Bau NVO § 15; BauO NRW § 74 Abs 2
    Rücksichtnahmegebot, Fluchtlinienplan, Verdichtung der Bebauung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß eines erteilten Bauvorbescheids gegen nachbarschützende Vorschriften des Bauplanungsrechts; Möglichkeit des Bezugs eines Bauvorbescheids auf Bauordnungsrecht als auch auf Bauplanungsrecht (bodenrechtliche Zulässigkeit); Möglichkeit einer Wahrnehmung der durch § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Gelsenkirchen, 26.02.2008 - 6 K 1103/06

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 6 K 990/06, 6 K 1102/06 und 6 K 1103/06 sowie der dazu beigezogenen Verwaltungsvorgänge einschließlich der Verwaltungsvorgänge der Widerspruchsbehörde Bezug genommen.
  • VG Gelsenkirchen, 02.08.2011 - 5 L 579/11

    Offene Bauweise, Doppelhaus, Doppelhaushälfte, Doppelhauscharakter,

    Rspr., grundlegend Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 13. Juni 1969 - IV C 234.65 -, BVerwGE 32, 173; vgl. auch Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen, Urteil vom 26. Februar 2008 - 6 K 1102/06 -, zit. nach juris (RdNr. 51), sowie Beschlüsse vom 23. Dezember 2008 - 5 L 1404/08 -, juris (RdNr. 12), und vom 23. April 2010 - 5 L 337/10 -, juris (RdNr. 11).
  • VG Gelsenkirchen, 26.02.2008 - 6 K 990/06

    Bauvorbescheid, Rücksichtnahmegebot, Verdichtung Bebauung, Reines Wohngebiet,

    Zur Begründung bezieht er sich zunächst auf die in den Parallelverfahren 6 K 1102/06 und 6 K 1103/06 vorgetragenen Einwendungen gegen das Vorhaben des Beigeladenen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 6 K 990/06, 6 K 1102/06 und 6 K 1103/06 sowie der dazu beigezogenen Verwaltungsvorgänge einschließlich der Verwaltungsvorgänge der Widerspruchsbehörde Bezug genommen.

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